Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer allgemeinen Bedingungen, welche mit der Annahme unserer Offerten und Auftragsbestätigungen als anerkannt gelten.
 
1.   Preise
Die Preise werden aufgrund der am Tage geltenden Rohstoffpreise kalkuliert und sind deshalb unverbindlich. Aufgrund starker Fluktuationen der Rohstoffpreise behalten wir uns vor, die Angebotsgültigkeit zu beschränken bzw. die Preise nach Bedarf anzupassen.
 
2.   Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
 
3.   Lieferungen, Verpackung
Unsere Lieferungen erfolgen ab einem Auftragswert von Fr. 1'000.-- frei Haus. Eine handelsübliche Verpackung ist im Preis inbegriffen. Transportschäden sind beim Ablad auf dem Lieferschein zu vermerken und vom Chauffeur gegenzeichnen zu lassen.
 
4.   Lieferfristen
Unsere Lieferfristen sind unverbindlich und werden möglichst eingehalten. Ein Lieferverzug berechtigt nicht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Eine angemessene Nachfrist ist zu gewähren. Wenn der der Auftrag bereits in Arbeit ist, kann er nicht mehr annulliert werden.
 
5.    Liefermengen
Bei Sonderanfertigungen gelten folgende Mehr- oder Minderlieferungen:
bis 500 kg Auftragsgrösse +/- 30 %
ab  500 kg Auftragsgrösse +/- 10 %
Fakturiert wird das tatsächlich gelieferte Gewicht.
 
6.    Toleranzen
+/- 20 % bis 20 my Folienstärke
+/- 15 % bis 50 my Folienstärke
+/- 10 % darüber und Flächengewicht Gesamtmenge
Masstoleranz in Breite und Länge  +/- 5 %
 
7.    Ausschuss
Eine Gewährleistung wegen Mängeln ist ausgeschlossen, sofern der Ausschuss von
3 % bei bedruckten und 
1 % bei unbedruckten Artikeln nicht übersteigt.
 
8.    Garantie
Die von uns gelieferten Artikel sind generell nicht antistatisch ausgerüstet. Da unsere Produkte vielseitig und dadurch von uns nicht kontrollierbar eingesetzt werden können, garantieren wir eine Mindesthaltbarkeit von 12 Monaten. Vorausgesetzt ist eine sachgerechte Lagerung, d.h. vor Sonnenlicht und Feuchtigkeit geschützt. Eine längere Haltbarkeit ist absolut möglich. Diese ist aber vom Anwender in eigenen Praxistests zu ermitteln.
 
9.    Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Gossau SG.